Sonstige Fragen zum Spieleland
Informationen zum Park
Wann wurde das Spieleland eröffnet?
Das Ravensburger Spieleland wurde am 5. April 1998 eröffnet.
Gehört das Spieleland zu Ravensburger?
Ja, das Spieleland gehört zu Ravensburger, ist aber eine eigenständige Firma.
Bei meinem im Schnäppchen-Shop gekauften Produkt fehlt ein Teil. Was kann ich tun?
Bei Einzelteilanfragen wenden Sie sich bitte an unseren Ravensburger Kundenservice.
Kann ich im Park auch Puzzles kaufen?
Ja, in unserem Schnäppchen-Shop sind Puzzle und weitere Artikel erhältlich.
Gibt es einen englischen Parkplan?
Ja, am Eingang können Sie einen Parkplan in englischer oder deutscher Sprache mitnehmen.
Gutscheine, Freikarten, Presse-Eintritt, Touristiker-Freieintritt
Wie kann ich Gutscheine für die Verkehrssicherheitstage anfordern?
Erstklässler erhalten im Rahmen der Verkehrssicherheitstage einen Gutschein für ein kostenloses Tagesticket.
Dieser Gutschein wird zusammen mit allen wichtigen Informationen rund um die Verkehrssicherheitstage nach dem Schulstart von der Schule Ihres Kindes ausgegeben.
Alternativ können Sie sich die Erstklässler-Freikarte vor dem Event auch direkt auf unserer Website sichern.
Kann ich Online-Freikarten aus Gewinnspielen umtauschen?
Unser Angebot umfasst verschiedene Ticket- und Gutscheinarten mit unterschiedlichen Nutzungsbedingungen. Bitte lassen Sie uns daher Ihre Tickets/Gutscheine per E-Mail zukommen und geben Sie an, bei welchem Gewinnspiel Sie die Eintritte gewonnen haben. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.Gerne prüfen wir dann die Möglichkeit einer Anrechnung/eines Umtauschs für die Saison und benachrichtigen Sie anschließend.
Hinweis: Der individuelle Gutscheincode sowie die Seriennummer müssen jeweils gut zu erkennen sein.
Gibt es einen Presse-Freieintritt?
Wenn Sie hauptberufliche*r Pressevertreter*in und im Besitz eines Presseausweises der folgenden Medienverbände* sind, dürfen Sie und maximal eine weitere Begleitperson (Erw./Kind) das Ravensburger Spieleland im Rahmen Ihrer Recherchen kostenlos besuchen.
Legen Sie hierfür bitte persönlich Ihren Presseausweis an der Kasse vor, wo Sie gebeten werden, unser Presseformular auszufüllen, und eine Pressemappe erhalten.
*Freieintritt erhalten Pressevertreter*innen mit einem gültigen Presseausweis folgender Medienverbände:
Deutschland: DJV, DFJ, DPV, DVPJ, DFJV, VDZ, BDZV, dju in Ver.di, FREELENS, VSZV, BJV, SZV, DMV
Schweiz: Schweizer BR-Presseausweis, SFJ, Impressum, Syndicom
Österreich: VÖZ, ÖZV, GPA-djp, Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
Gibt es spezielle Angebote für Gruppen, Schulklassen, Musikgruppen und Reisegruppen?
Ja. Informieren Sie sich hierzu gerne auf unserer Homepage.